
UmweltAdmin2025-02-20T13:31:04+01:00
Die historische Erkundung einer Altablagerung oder eines Altstandortes führen wir als den ersten fachlichen Schritt zur Einordnung einer Verdachtsfläche bzw. der Verifizierung eines Altlastenverdachtes oder einer Unbedenklichkeit (Ausschluss des Altlastenverdachts) durch. Im Falle des Bestehenbleibens des Verdachts und einer BEobachtungsempfehlung (Monitoring) mit bzw. ohne besonderen Handlungsbedarf (Notwendigkeit einer Orientierenden Erkundung OU) werden auf Wunsch des Auftraggebers Monitoring- bzw. Untersuchungsleistungen konzipiert. Hier kommen eigene Forschungsergebnisse zu Fragen der Repräsentanz von Aufschlüssen / Probennahmen für bestimmte Flächengrößen und Kontaminationstypen zur Anwendung. Die JENA-GEOS® hat bei der HE von mehreren Hundert Flächen ein eigenes Know-how und eine aufwandsoptimierte Arbeitsweise mit Luftbildern und GIS-Anwendungen entwickelt.
Bestätigt sich im Ergebnis der Erstbewertung oder der Historischen Erkundung ein hinreichender Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung (Altlastenverdacht) und/oder liegt eine entsprechende behördliche Anordnung zur Altlastenuntersuchung vor, so ist eine Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 BBodSchG durchzuführen. Diese Arbeitsphase umfasst alle Untersuchungen und Bewertungen, die notwendig sind, um die von einer Altlastenverdachtsfläche ausgehenden Gefährdungen für die standortrelevanten Schutzgüter und gemäß BBodSchV relevanten Wirkungspfade (Boden-Mensch; Boden-Grundwasser, Boden-Nutzpflanze) abschließend darzustellen. Wir bieten Ihnen im Sinne eines optimalen Kosten-Nutzenverhätlnisses ein dem speziellen Einzelfall angepasstes schrittweises Vorgehen an (Erstbewertung, Orientierende Erkundung oder Detailerkundung).
Eine Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) liegt dann vor, wenn im Ergebnis einer Gefährdungsabschätzung schädlich veränderte Böden nachgewiesen wurden. Die zuständige Behörde verlangt in diesem Fall von dem zur Sanierung Verpflichteten eine Sanierungsuntersuchung (nach BBodSchV & § 4 Abs. 3 BBodSchG), um über Art und Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen entscheiden zu können.
Im Rahmen der Sanierungsplanung ist darzulegen, wie die vorgesehenen Maßnahmen aus der Sanierungsuntersuchung im Einzelnen umgesetzt werden, sodass das in den vorangegangenen Untersuchungsschritten festgestellte Gefahrenpotenzial dauerhaft beseitigt bzw. auf ein zulässiges Maß beschränkt wird. Die Sanierung von Altlasten unterscheidet sich von konventionellen Baumaßnahmen durch das besondere Baugrundrisiko, die speziellen betrieblichen Abläufe, die vielfältigen verfahrenstechnischen Schritte, den Umgang mit Schadstoffen und/oder Abfällen, die sich hieraus ergebenden Belange des Arbeits- und Nachbarschaftsschutzes, die umfangreichen genehmigungsrechtlichen Fragestellungen sowie das ausgeprägte Öffentlichkeitsinteresse. Allgemein existieren für die Altlastensanierung (nach BBodSchG) eine Vielzahl von Sanierungstechniken/-verfahren mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, Einsetzbarkeit und unterschiedlichen Kosten zur Verfügung, so dass wir Ihnen für jede Altlast eine maßgeschneiderte Lösung basierend auf einer abgeschlossenen Gefährdungsabschätzung sowie den vorläufig definierten Sanierungszielen erarbeiten. Die Sanierung einer Altlast stellt einen kostenintensiven Teil der Altlastenbehandlung dar und bedarf einer sorgfältigen Planung (Genehmigungsplanung, § 10 Abs. 1 BBodSchG) und Ausführung, für die wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise jederzeit als Auftragnehmer zur Seite stehen. Die Sanierungsumsetzung betreuen wir gern im Rahmen einer Baubegleitung und anschließend im Monitoring für Sie.
Wir führen für Sie die Environmental Due Diligence (EDD) als Bestandteil Ihrer Unternehmens-Due-Diligence für Mergers & Acquisitions sowie Immobilientransaktionen basierend auf der deutschen Gesetzgebung und den Vorgaben der ASTM (E1528-14, E1527-13, E1903-11) durch. Kernstück der EDD ist die Analyse von umweltrelevanten Haftungsrisiken, mit denen Gewährleistungsansprüche für den Veräußerer abgewehrt oder Schwachstellen des Verkaufsobjektes für den Käufer kaufpreismindernd gestaltet werden können. Die JENA-GEOS® ist seit 25 Jahren Spezialist auf dem Gebiet der Analyse von Umweltrisiken und der Monetarisierung ökologischer Lasten und besitzt umfangreiches Know-how zu Fragen der Risikominimierung, u.a. dank über 2.000 bewerteter Standorte im Zuge der Privatisierung ehemaliger volkseigener Betriebe in Ostdeutschland und Osteuropa. Die erworbenen Erfahrungen entwickeln wir mit Forschungsaktivitäten, Softwareentwicklung und in Kooperation mit Partnern stetig weiter und stehen Ihnen damit zur Verfügung.
