Akkreditierungen und Zulassungen
Die Fachkompetenz der JENA-GEOS®-Ingenieurbüro GmbH wurde durch die Akkreditierung (Akkreditierungsnummer D-PL-18426-01) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für den Bereich der
Probename von Wasser, Abwasser, Wasser aus stehenden Gewässern, Grundwasserleitern, Fließgewässern
- von Böden, Abfällen, Stoffen zur Verwertung
- ausgewählte physikalisch-chemische Untersuchungen zur Wasserprobenahme
Probenahme von Abfall zur Ablagerung nach Deponieverordnung Anhang 4
- Probenahme von Boden, Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost nach § 32 AbfKlärV 2017
Fachmodule Abfall, Wasser sowie Boden Altlasten
bestätigt.
Diese Akkreditierung beinhaltet ein Management bezogen auf Qualität, das dieser internationalen Norm und der DIN EN ISO 9001:2015-11 entspricht. JENA-GEOS® ist berechtigt, das weltweit gültige ILAC-MRA-Zeichen zu führen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung und Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen
Herr Dipl.-Geol. und Bergbauingenieur Ronald Seifert ist von der IHK zu Gera als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Bewertung und Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen“ bestallt und ist in dieser Funktion auch bei Gericht tätig.
Sachkunde gemäß § 18 BBodSchG
Frau Dipl.-Umweltwiss. Anika Rößler (geb. Homuth) verfügt über die Nachweise der Sachkunde für Sachverständige für Bodenschutz gemäß § 18 BBodSchG für die Sachgebiete
- Allgemeine fachliche Kenntnis
- Allgemeine rechtliche Kenntnis
- Gefährdungsabschätzung für die Wirkungspfade Boden-Gewässer; Boden-Pflanze; Boden-Mensch
- Sanierung
Fachkunde gemäß LAGA PN 98 und DIN 19698-1 sowie Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV.
Herr Nils Jautzus verfügt über die Nachweise der Fachkunde für die Beprobung fester Abfälle nach LAGA PN 98 und DIN 19698-1. Außerdem verfügt er über die Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und über die Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung
Herr Dipl.-Geol. und Bergbauingenieur Ronald Seifert und Herr Dipl.-Geol. Lars-H. Kassebaum besitzen die Befähigung, die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung (gemäß der EG-Richtlinie 92/57/EWG und RAB 30) ausüben zu können.
Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) und Fachkunde gemäß TRGS 524
Herr Dipl.-Geol. und Bergbauingenieur Ronald Seifert und Herr Dipl.-Geol. Lars-H. Kassebaum verfügen über die Nachweise der Sachkunde entsprechend Nr. 5.2 und Anhang 6A der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV-Regel 101-004.
Die nach der BG-Regel „Kontaminierte Bereiche – BGR 128, Anhang 6A bzw. 6B“ erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 (Fußnote zu Abschnitt 3.1 Absatz 5 der TRGS 524).