Akkreditierungen und Zulassungen

Die Fachkompetenz der JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH wurde durch die Akkreditierung (Akkreditierungsnummer D-PL-18426-01 + D-PL-18426-01-02) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 in folgenden Bereichen bestätigt:

  • Probenahme von Wasser (Wasser aus stehenden Gewässern, Grundwasserleitern und Fließgewässern)

  • ausgewählte physikalisch-chemische Untersuchungen zur Wasserprobenahme; Fachmodul Wasser

  • Probenahme von Böden, Abfällen, Stoffen zur Verwertung

  • Probenahme von Abfall zur Ablagerung nach Deponieverordnung Anhang 4

  • Probenahme von Boden, Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost nach § 32 AbfKlärV 2017

  • Fachmodule Abfall sowie Boden und Altlasten

Diese Akkreditierung beinhaltet ein Management bezogen auf Qualität, das dieser internationalen Norm und der DIN EN ISO 9001:2015-11 entspricht. JENA-GEOS ist berechtigt, das weltweit gültige ILAC-MRA-Zeichen zu führen.

Liste der flexiblen Verfahren:

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bodenkunde und Bodenschätzung

Herr Dipl.-Ing. agrar. Christoph Scheibert ist vom Freistaat Thüringen als Sachverständiger für das Fachgebiet Landwirtschaft, Bodenkunde und Bodenschätzung, öffentlich bestallt und vereidigt worden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung

Herr Dipl.-Geol. Lars-H. Kassebaum besitzt die Befähigung, die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung (gemäß der EG-Richtlinie 92/57/EWG und RAB 30) ausüben zu können.

Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) und Fachkunde gemäß TRGS 524

Herr Dipl.-Geol. Lars-H. Kassebaum verfügt über den Nachweis der Sachkunde entsprechend Nr. 5.2 und Anhang 6A der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV-Regel 101-004.
Die nach der BG-Regel “Kontaminierte Bereiche – BGR 128, Anhang 6A bzw. 6B” erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 (Fußnote zu Abschnitt 3.1 Absatz 5 der TRGS 524).